Sachkundenachweis gemäß §11 LHundG NRW

Als Halter eines großen Hundes (sog. 20/40er Hunde) benötigen Sie einen Sachkundenachweis gemäß §11 Landeshundegesetz NRW, der der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) vorzulegen ist.

Um die notwendige Bescheinigung zu erhalten, können Sie Ihre Sachkunde in unserer Praxis nachweisen. Die sogenannte Sachkundeprüfung umfaßt Fragen zu den Themen:

  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
  • Haltung, Ernährung sowie allgemeine Pflege und Hygiene von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung und Ausbildung des Hundes
  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden
  • Da dies eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, führen wir die Abnahme der Sachkundenachweise nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns.


    Nähere Informationen zur Hundehaltung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV): Hundehaltung in NRW/HundehaltungsVerordnung.

    Sämtliche Fragebögen zum Sachkundenachweis finden Sie hier